|
|
Richtlinien für Sanitätsdienste des DRK Westerkappeln
|
Richtlinien Sanitätsdienst |
Nachfolgende Richtlinien für die Anforderung und Durchführung von Sanitätsdiensten durch den DRK Ortsverein Westerkappeln e.V. sind von allen anfordernden Vereinen, Organisationen , Veranstaltern usw. zu beachten .
1. Anforderung zum Sanitätsdienst
1.1 Form der Anforderung
Die Anforderung zum Sanitätsdienst bedarf der schriftlichen Form : in Papierform oder elektronisch Post per Email . Nehmen Sie hierzu den Vordruck .
1.2 Verpflichtung zum Sanitätsdienst
Eine Verpflichtung zur Zusage eines Sanitätsdienstes besteht seitens des DRK Ortsverein Westerkappeln e.V. nicht. Ohne Angabe von Gründen kann ein Sanitätsdienst abgelehnt werden .
1.3 Inhalt der Anforderung zum Sanitätsdienst
Die schriftliche Anforderung zum Sanitätsdienst muss enthalten:
a) den Zeitpunkt der Veranstaltung (Datum, Uhrzeit Beginn und Ende)
b) Veranstaltungsort
c) Anzahl der erwarteten Teilnehmer (Gäste)
d) vorgesehener Platz für Zelte und Fahrzeuge, An- und Abfahrtswege für die
Rettungsfahrzeuge (evtl. Begehung vor Ort)
Die Anforderung zum Sanitätsdienst muss schriftlich beim DRK Ortsverein Westerkappeln e.V. eingehen .
1.4 Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen , bei denen mehr als 2 Personen des Sanitätspersonals benötigt werden , muss die Anforderung 6 Wochen vorher eingereicht werden.
1.5 Normale Veranstaltungen
Normale Veranstaltungen die nicht mehr als 2 Personen des Sanitätspersonals erfordern , müssen uns 4 Wochen vorher gemeldet werden.
1.6 Anzahl der Sanitätshelfer und deren Ausbildung
Ein Sanitätsdienst wird immer mindestens von 2 Personen des Sanitätspersonals durchgeführt. Die Anzahl der eingesetzten Sanitätshelfer ergibt sich aus der Anzahl der erwarteten Teilnehmer (Gäste) . Der DRK-OV Westerkappeln e.V. legt die Anzahl der Sanitätshelfer nach Durchführen einer Gefahrenanalyse durch Maurer fest . Der DRK-OV Westerkappeln e.V. stellt zum Sanitätsdienst nur entsprechend ausgebildete Helfer/in zur Verfügung.
2. Vergütung
Eine Tabelle mit der Vergütung kann eingesehen werden. Die Kosten wurden kreisweit durch den DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V. festgelegt.
3. Versicherungsschutz
Alle eingesetzten Helferinnen und Helfer des Sanitätspersonals sind durch das DRK versichert.
4. Haftungsausschluß
Durch die Übernahme des Sanitätsdienstes übernimmt der DRK Ortsverein Westerkappeln e.V. , die Verantwortung für verletzte Personen im Rahmen der gemeldeten Veranstaltung . Den Anweisungen des Sanitätspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Werden die Anweisungen des Sanitätspersonals nicht beachtet, so wird das DRK von jeglicher Verantwortung für den oder die Verletzte(n) enthoben .
5. Sonstiges
5.1 Sicherung der Sanitätswache
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Absicherung der Sanitätswache (Zelt , Sanitätsraum usw.) , sowie zur Freihaltung bzw. Schaffung von Zu- und Abfahrtswege für Rettungsfahrzeuge . Auch muss in der Nähe von einem, von uns bestimmten Ausgang (Begehung vor Ort) , Platz für das Sanitätspersonal reserviert werden (wichtig bei Zelt - oder Hallenveranstaltungen) .
5.2 Sanitätsraum in gemeindeeigenen Einrichtungen
Bei Veranstaltungen in gemeindeeigenen Einrichtungen ist vom Veranstalter dafür zu sorgen, dass ein Sanitätsraum zur Verfügung gestellt und von Unbefugten nicht betreten wird .
5.3 Sanitätsraum bei Sportveranstaltungen
Bei Sportveranstaltungen ist vom Veranstalter ein ordnungsgemäß ausgestatteter Sanitätsraum zur Verfügung zu stellen. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass der Sanitätsraum nicht von Unbefugten betreten wird .
|
|
|
Deutsches Rotes Kreuz
-Ortsverein Westerkappeln e.V.-
Kirchstraße 5
(ehem. Diakoniestation)
49492 Westerkappeln
1.Vorsitzender
Stefan Leonhardt
Mobil: 0178-8256536
Geschäftsstelle:
Klaas Vermehren
Kirchstraße 5
49492 Westerkappeln
Fon: 05404-9582420
(AB; Bitte Name und Tel.
oder Nachricht hinterlassen)
Email an den Ortsverein>>
|
|